Unfallversicherungsrecht

Die private Unfallversicherung soll helfen, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Aber immer wieder kommt es vor, dass bei einem Körperschaden die Versicherung nicht zahlt. Oftmals besteht bereits Streit über die Frage, ob überhaupt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vorliegt. Oder die Höhe der unfallbedingten Invalidität wird von den Parteien unterschiedlich bewertet. Aber auch andere rechtliche Fragen wie ein Verstoß gegen vorvertragliche Anzeigepflichten stehen der begehrten Versicherungsleistung nicht selten entgegen.

Als Fachanwälte für Versicherungsrecht helfen wir unserem Mandanten, im Falle eines Unfalls seine Ansprüche sowohl gegenüber seiner privaten Unfallversicherung als auch gegenüber den Sozialversicherungsträgern durchzusetzen.