Nach Scheidung Bezugsberechtigten ändern
September 2015
Die meisten Lebensversicherungsverträge haben eine sehr lange Laufzeit. 20, 30 und mehr Jahre sind keine Seltenheit. Sie halten damit oft länger als die Ehe des Versicherungsnehmers. Hat der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages als Bezugsberechtigten im Todesfalle nur seinen überlebenden Ehepartner angegeben, so ist dies stets der Ehepartner, mit dem der Versicherungsnehmer im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verheiratet gewesen ist. Auch eine spätere Scheidung und Wiederheirat ändert das Bezugsrecht nicht, wie der Bundesgerichtshof nunmehr in einer Entscheidung vom 22.07.2015, IV ZR 437/14, klar gestellt hat. Will der Versicherungsnehmer seinen aktuellen Partner als Bezugsberechtigten im Todesfall begünstigen, so bedarf es einer ausdrücklichen Änderung des Vertrages.