Medizinrecht für Ärzte

Die tägliche ärztliche Praxis verlangt von den Ärzten neben einem Höchstmaß ärztlicher Sorgfalt bei der Behandlung und Versorgung der Patienten auch die Fähigkeit zur Bewältigung juristischer Fragen. Fragen, die mit der Existenz-, Praxis- oder Kooperationsgründung von Gemeinschaftspraxen beginnen. Hierbei sind umfangreiche wirtschaftliche Kenntnis, vor allem aber auch die Kenntnis der Tragweite von Entscheidungen in rechtlicher Hinsicht unabdingbar für den nachhaltigen Erfolg jeder Unternehmung. Im Überschwang der Begeisterung kann eine leichtfertige Unterschrift den wirtschaftlichen Ruin zur Folge haben. Die Gründe sind alltäglich. Erkrankung, Berufsunfähigkeit des niedergelassenen Arztes, sich unterschiedlich entwickelnde Ansichten der Führung bei Gemeinschaftspraxen und Verteilungsdiskussionen seien nur beispielhaft erwähnt.

Als Fachanwälte für Medizin-, Versicherungsrecht und Steuerrecht sowie einer langjährigen Erfahrung im Gesellschafts-, Privat- und Mietrecht beraten wir mit unseren Kooperationspartnern Ärzte von der Niederlassung und Praxisgründung an. Wir begleiten Sie schon bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, Kreditverträgen, gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhandlungen und Gestaltung von Verträgen oder beraten Sie im Falle des Kaufs, Verkaufs oder sonstiger Beendigung und Abwicklung einer ärztlichen Praxis.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in Arzthaftungsfragen im Falle der Inanspruchnahme aus Behandlungsfehler sowohl zivil- als auch strafrechtlich.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

Zivil-, Gesellschafts-, Miet-, Wettbewerbsrecht:

  • Vertragsgestaltung und Prüfung
  • Beratung bei Gründung der eigenen Praxis
  • arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung
  • Kooperationsverträge bei Gemeinschaftspraxis
  • Kauf oder Verkauf einer Praxis
  • erbrechtliche und steuerrechtliche Beratung bei Praxisnachfolge
  • wettbewerbsrechtliche Beratung
  • kassenärztliche und kammerrechtliche Beratung und Vertretung
  • Forderungsmanagement von Honoraransprüchen
  • Abwehr widerrechtlicher Eintragungen und Bewertungen in Medizinforen

Arzthaftungsrecht und Arztstrafrecht:

  • Vertretung im Falle der Inanspruchnahme aus Behandlungsfehler
  • Vertretung beim Vorwurf des Verstoßes gegen die Schweigepflicht
  • Vertretung beim Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
  • Vertretung beim Vorwurf des Verstoßes gegen Rechnungsvorschriften
  • Vertretung beim Vorwurf steuerrechtlicher Verstöße